Bald kannst du dein Smartphone einfacher reparieren lassen
Durchbruch für Verbraucher*innen und Umweltschützer*innen: In der Europäischen Union kommt ein „Recht auf Reparatur“.
Lange war es ja so, dass viele Geräte nach ein, zwei Jahren – fast wie auf Knopfdruck – nach und nach ihren Geist aufgegeben haben. Meistens komischerweise genau dann, wenn die Garantie nicht mehr greift. Und so bleibt einem kaum etwas anderes übrig als: neu zu kaufen. Immer und immer wieder. Das soll nun ein Ende haben.
Denn die EU hat das „Recht auf Reparatur“ beschlossen, wie die taz berichtet. In Deutschland soll es bis zum Sommer 2026 aktiv gelten. Damit nimmt die EU die Hersteller mehr in die Pflicht: Sie müssen künftig auch ältere Elektrogeräte reparieren. Bislang konnten diese auf die gesetzliche Garantiewährung von zwei Jahren verweisen und wenn diese abgelaufen war: Tja, nicht deren Problem. Damit ist endlich Schluß – ein Gewinn für den Umweltschutz.
So gilt das Recht auf Reparatur
Laut einer EU-Umfrage wollen drei Viertel aller EU-Bürger*innen auch gar nicht wegwerfen und neu kaufen – sondern lieber reparieren lassen. Das heißt konkret für uns: Reparieren lassen kann man immer dann, wenn das kaputte Geräte reparierbar ist und die Reparatur nicht teurer als ein Ersatzgerät. Und Hersteller müssen künftig immer Ersatzteile vorrätig haben und zu einem „angemessenen“ Preis anbieten.
Diese Geräte kannst du reparieren lassen
Von der Reparatur ausgeschlossen sind:
- Kopfhörer
- Toaster
- Kaffeemaschinen
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